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DSE

Die deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE) hat bereits im Jahr 1998 eine Schiedsgerichtsbarkeit im Erbrecht institutionalisiert.

Dem lag der Gedanke zugrunde, dass immer häufiger die oft hohen Vermögenswerte auf dem Weg in die nächste Generation in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten vielfach zerstritten werden. Die DSE beschränkt die oft über mehrere Jahre, wenn nicht gar Jahrzehnte andauernden Streitigkeiten auf einen erstinstanzlichen und in der Regel nur wenige Monate dauernden Schiedsverfahrensweg.

Für ein gerechtes Verfahren hat die DSE eine einheitliche Schiedsordnung entwickelt und Schiedsrichter berufen, die anerkannte Experten auf ihrem Gebiet sind.

Vorteile des Schiedsverfahrens

Die Vorteile eines Schiedsverfahrens im Vergleich zur staatlichen Gerichtsbarkeit lassen sich im wesentlichen auf vier Punkte zusammenfassen:

1. Kurze Verfahrensdauer

Ein Verfahren bei den ordentlichen Gerichten kann sich aus vielerlei Gründen oft über Jahre hinziehen. Die meisten Schiedsverfahren werden innerhalb weniger
Monate erledigt, da die Schiedsrichter unabhängig terminieren können und es keine zweite Instanz gibt.

2. Hohe Kompetenz

Von einem staatlichen Richter, der jährlich hunderte von Fällen zu entscheiden hat, ist die eingehende Befassung mit einem Erbfall nicht ohne weiteres zu erwarten,
zumal es keine Fachgerichtsbarkeit im Erbrecht gibt. Die Schiedsrichter der DSE sind hingegen ausgewiesene Experten auf ihrem Gebiet, was durch langjährige
praktische Erfahrungen und Publikationstätigkeit belegt ist.

3. Überschaubare Kosten

Die Gerichtsgebühren für das Schiedsverfahren fallen nur einmal an, da es nur eine Instanz gibt. Ein Anwaltszwang besteht nicht, allerdings wird in der Praxis
keine Partei auf anwaltlichen Beistand verzichten.

4. Grundsatz der Parteiöffentlichkeit

Das Schiedsverfahen ist ein nicht öffentliches Verfahren, d.h. Interna aus den Beziehungen der Konfliktparteien werden nicht vor einer breiten Öffentlichkeit
erörtert.
Gerne übersenden wir Ihnen ausführliches Informationsmaterial (Informationsbroschüre, Schiedsordnung, Kostenübersicht).

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der DSE

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Geschäftsstellenleiter

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