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Obgleich die Urlaubszeit als die schönste Zeit des Jahres gedacht ist, kommt es in der Realität leider immer wieder zu Problemen und Störungen, welche das Urlaubsvergnügen trüben.

So können gerade bei Flugreisen schon auf dem Hinweg Ausfälle und Verspätungen entstehen, die eine verspätete Ankunft am Urlaubsort mit sich bringen und wertvolle Urlaubszeit rauben. Besonders ärgerlich ist es auch, wenn das Reisegepäck verspätet eintrifft oder schlimmstenfalls sogar abhanden kommt.

Ebenso muss mancher Reisende vor Ort feststellen, dass die Leistung nachteilig von der Buchung abweicht. Die Unterkunft ist kleiner oder schlechter ausgestattet, als in den Reiseunterlagen beschrieben, im Zimmer befindet sich Ungeziefer, der Pool ist verschmutzt, das Essen ist minderwertig oder es wird sogar aufgrund einer Überbuchung des Hotels eine andere Unterkunft zugewiesen.

In diesen und ähnlichen Fällen bestehen grundsätzlich Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder im Falle von Flugannullierungen und -verspätungen Ansprüche auf Ausgleichszahlungen sowie auch Schadensersatzansprüche bei Gepäckverspätungen und -verlust.

Oftmals lassen sich diese Ansprüche gegenüber den Fluggesellschaften, Reiseveranstaltern und Reisebüros nur mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen.
Tipps zur Durchsetzung Ihrer Rechte:

Damit Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche die bestmöglichen Chancen haben, empfehlen wir Ihnen, folgende Punkte zu beachten:

• Sofern Sie eine Pauschalreise gebucht haben, müssen Sie sich bei Auftreten eines Reisemangels vor Ort sofort an die Reiseleitung vor Ort oder an den Reiseveranstalter (nicht an die Rezeption) wenden und dort den Mangel anzeigen und Abhilfe verlangen. Dies sollte am besten schriftlich, mittels Formular oder zumindest unter Zeugen geschehen.

• Auch sollten Sie im Falle eines Reisemangels soweit wie möglich Beweise sichern, indem Sie z.B. Fotos oder Videos von den Mängeln machen und Anschriften von Zeugen notieren, die den Mangel bestätigen können.

• Kann der Mangel dann vor Ort nicht behoben werden, muss zu Hause nach Rückkehr binnen eines Monats eine Beschwerde an den Reiseveranstalter gerichtet werden.

• Im Fall von Flugannullierungen und -verspätungen bewahren Sie sorgfältig Ihre Reiseunterlagen und Boarding Pässe auf, damit hieraus nachträglich noch die Flugnummern und Uhrzeiten entnommen werden können. Auch sollten Sie in den vorgenannten Situationen stets sämtliche Rechnungen und Belege über Mehraufwand und notwendige Zusatzausgaben aufheben, damit diese Kosten als Schadensersatz geltend gemacht werden können. Gleiches gilt bei Gepäckverlust im Falle von notwendigen Ersatzbeschaffungen.

Wir wünschen Ihnen für die schönste Zeit des Jahres erholsame Urlaubstage

Sollten Sie in Ihrem Urlaub auf Unannehmlichkeiten stoßen, sind wir nach Ihrer Rückkehr gerne an Ihrer Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen und die Ihnen zustehenden Entschädigungsleistungen einzufordern.