Wir freuen uns bekanntmachen zu können, dass der Vorstand der Rechtsanwaltkammer Köln Frau Rechtsanwältin Eva Weber gestattet hat, ab sofort die Bezeichnung

Fachanwältin für Familienrecht

zu führen.

Das Führen einer Fachanwaltsbezeichnung setzt besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen voraus. Solche Kenntnisse und Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt regelmäßig die Teilnahme an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereiteten anwaltsspezifischen Lehrgang voraus, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt die persönliche und weisungsfreie Bearbeitung einer erheblichen Anzahl von Mandaten in dem jeweiligen Fachgebiet voraus.

Wir freuen uns, Ihnen nunmehr drei Fachanwälte für Familienrecht zur Seite stellen zu können.