VERKEHRSRECHT

Gerade im Bereich der Unfallregulierung bewahrheitet sich für viele Betroffene der Spruch „Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen“.

Oftmals stellt sich die Unfallsituation und insbesondere auch die Verschuldensfrage nämlich am Unfallort als unproblematisch dar, sodass teilweise sogar auf die Hinzuziehung der Polizei verzichtet wird. Anschließend ergeben sich dann Schwierigkeiten im Rahmen der Kostenregulierung, und der Geschädigte sieht sich unnötigen Beweisschwierigkeiten ausgesetzt.

Unsere Kanzlei ist seit nunmehr 30 Jahren mit einem Schwerpunktgebiet auf den Bereich des Verkehrsrechts ausgerichtet. Wir übernehmen für unsere Mandanten die gesamte außergerichtliche Korrespondenz zur Schadensabwicklung sowie die gerichtliche Vertretung. Auf Wunsch wählen wir, soweit dies erforderlich ist, auch einen Sachverständigen aus, beauftragen diesen im Namen unserer Mandanten und führen die Korrespondenz mit diesem.

Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten in sämtlichen mit dem Straßenverkehr in Zusammenhang stehenden strafrechtlichen Verfahren bzw. Bußgeldverfahren.

 

IHRE BERATER FÜR VERKEHRSRECHT

Glossar