Versorgungsausgleich: Ausschluss in Ehevertrag kann bei Ausgleichsleistungen wirksam sein
Zusammenfassung
Der BGH erlaubt den Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Ehevertrag – auch bei Alleinverdienerehe, wenn Ausgleichsleistungen erfolgen.
Inhaltsverzeichnis
- Ariane von Seherr-Thoß
Auch bei einer Alleinverdienerehe kann in einem Ehevertrag der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden.
Diese Entscheidung traf der Bundesgerichtshof (BGH). Die Richter wiesen in Ihrer Entscheidung drauf hin, dass dies möglich sei, wenn die wirtschaftlich nachteiligen Folgen der Vereinbarung für den belasteten Ehegatten ausreichend abgemildert würden. Dies sei durch Ausgleichsleistungen möglich. In dem betreffenden Fall war dies durch die Finanzierung einer privaten Kapitalversicherung und die Übertragung einer Immobilie erfolgt (BGH, XII ZB 303/13).
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