„Ping“-Verfahren ist rechtskräftig

Das Urteil der 10. Großen Strafkammer des Landgerichts (LG) Osnabrück in dem „Ping"-Verfahren ist nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen der Osnabrücker Staatsanwaltschaft und der drei Angeklagten verworfen und das Urteil des LG in vollem Umfang bestätigt. Die Nachprüfung der Entscheidung habe keine Rechtsfehler ergeben, so der 3. Strafsenat des BGH. Damit ist das Strafverfahren abgeschlossen. Das LG Osnabrück hatte die beiden Hauptangeklagten wegen Betrugs jeweils zu einer Freiheitsstrafe [...]