Allgemeines Zivilrecht
Das Zivilrecht umfasst ein breites Feld von rechtlichen Beziehungen zwischen gleichgestellten Rechtssubjekten, und zwar natürlichen Personen sowie juristischen Personen.
In vielfältigen Situationen des täglichen Lebens kommt es im Rahmen dieser rechtlichen Beziehungen zu Streitigkeiten, etwa beim Kauf eines mangelhaften Produkts, beim Rücktritt von einem Werkvertrag, bei der Anfechtung eines Internetgeschäfts oder bei einer Auseinandersetzung zwischen Nachbarn.
Typische Bereiche des allgemeinen Zivilrechts sind:
– Einzug von Forderungen
– Anfechtung von Verträgen, z.B. Kaufverträgen
– Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
– Widerruf von Veträgen, die im Internet oder am Telefon abgeschlossen wurden
– Beendigung von Darlehensverträgen
– Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld
– Nachbarschaftsstreitigkeiten
und viele weitere.
Zum allgemeinen Zivilrecht zählen insbesondere sämtliche Vertragsarten des Schuldrechts, aber auch Fragestellungen des Sachenrechts, wie grundstücksrechtliche Probleme.
In all diesen Gebieten beraten wir Sie sowohl im Vorfeld einer Auseinandersetzung, als auch bei einem außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.