Miet- und Immobilienrecht

 

Das Miet- und Immobilienrecht ist dasjenige Rechtsgebiet, mit dem die meisten Menschen schon einmal in Beziehung gekommen sind – entweder als Mieter oder als Eigentümer von Wohnungen, Häusern oder gewerblichen Immobilien.

Mietrecht

Mehr als die Hälfte der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland lebt heute in einer gemieteten Wohnung oder einem gemieteten Haus. Aus der daraus resultierenden erheblichen Anzahl an Mietvertragsverhältnissen folgt in der Praxis eine große Anzahl an rechtlichen Streitigkeiten in diesem Bereich.

Die Gesetzgebung und gerade auch die Rechtsprechung zum Mietrecht stellt an die Vertragsparteien hohe formale Anforderungen, die entsprechende Beachtung verlangen. Hinzu kommt, dass das Wohnungsmietrecht – im Gegensatz zu dem gewerblichen Mietrecht – durch Gesetzgebung und Rechtsprechung als Mieterschutzrecht ausgestaltet ist.

Insgesamt stellt sich die Rechtsprechung in diesem Bereich als teilweise außerordentlich diffizil und umfangreich dar. Die Einholung anwaltlichen Rates ist daher oftmals unabdingbar, wobei eine frühzeitige Konsultierung sicherstellt, dass später nicht mehr korrigierbare Fehler vermieden werden.

Bei laufenden Mietverhältnissen liegt der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit im Bereich der Betriebskostenabrechnung, der Überprüfung sowie Geltendmachung von Mietminderungs- und Mieterhöhungsverlangen.

Hinsichtlich der Beendigung von Mietverhältnissen ist die Kündigung selbst sowie die Rückabwicklung des Mietverhältnisses von großer rechtlicher und praktischer Relevanz. Für unsere Mandanten sprechen wir notwendige Kündigungen aus oder überprüfen solche auf ihre Rechtmäßigkeit hin.

Auch kommt es oftmals zu Streitigkeiten, wenn der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses Schadensersatzansprüche geltend machen oder der Mieter die von ihm geleistete Kaution zurückverlangen will.

Da wir sowohl Mieter als auch Vermieter vertreten, sind wir mit Problemen, die sich auf der jeweiligen Seite in der konkreten Situation stellen, vertraut und stellen auch auf diesem Wege sicher, dass der Mandant seine Angelegenheit in die richtigen Hände legt.

Immobilienrecht

Als Teilgebiet des Immobilienrechts ist das Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft ebenfalls ein konfliktträchtiges Rechtsgebiet.

Hier entstehen regelmäßig Schwierigkeiten durch die Unterscheidung von Gemeinschafts- und Sondereigentum, das Verhältnis der Eigentümergemeinschaft mit der Hausverwaltung bzw. das der Eigentümer untereinander sowie die häufige Unterkapitalisierung der Wohnungseigentumsgemeinschaft. Neben diesen Fragen bildet die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit in diesem Bereich.

Hierbei sondieren wir für unsere Mandanten die rechtlichen Möglichkeiten und Wege und vertreten diese gerichtlich.

 

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