REISERECHT

 

Der Urlaub sollte die schönste Zeit des Jahres sein. In der Realität entpuppt sich jedoch leider manche Reise als regelrechter Albtraum. So kommt es bei Reisen immer wieder zu Störungen und Problemen, welche das Urlaubsvergnügen nachhaltig trüben.

So werden beispielsweise ganze Flüge annulliert oder das Flugzeug startet erst mit großer Verspätung.

Die betroffenen Reisenden können dann häufig eine Entschädigung der Fluggesellschaft einfordern.

Auch beim Aufenthalt stellt so mancher Reisende fest, dass Unterkunft, Ausstattung und Angebote bei weitem nicht den Anpreisungen im Reiseprospekt und den Zusicherungen des Veranstalters entsprechen. Immer Zimmer befindet sich Ungeziefer, der Pool ist verschmutzt oder es wird sogar aufgrund einer Überbuchung des Hotels eine andere Unterkunft zugewiesen.

In solchen Fällen besteht oftmals ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises, was dazu führt, dass der Reisende Geld zurück verlangen kann.

In besonders schwerwiegenden Fällen kann sogar ein Anspruch auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit bestehen.

In allen Fällen solcher mangelhafter Leistungen bestehen vielfach Ansprüche gegenüber Fluggesellschaften, Reiseveranstaltern und Reisebüros, die oftmals nur mit anwaltlicher Hilfe durchgesetzt werden können.

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