Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Leider gelingt es nicht immer, sich aus den strafrechtlichen Mühlen der Justiz herauszuhalten – man wird in ein Strafverfahren verwickelt.

Manchmal sind es widrige Umstände, ein falscher Eindruck oder ein anzeigender Nachbar; manchmal wird – aus welcher Motivation heraus auch immer – der rechtschaffende Weg verlassen. Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet und eine „Vorladung“ von der Polizei oder ein „Strafbefehl“ kommt ins Haus. Oder noch schlimmer: man wird verhaftet. Und dabei war vielleicht doch alles ganz anders …

Wann brauche ich einen Strafverteidiger?

Sobald Sie mit der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Strafrichter in Kontakt kommen, benötigen Sie immer einen Strafverteidiger!

Lassen Sie sich auf keine Diskussion mit der Polizei ein. Machen Sie keine Angaben!

Beachten Sie: Einer Vorladung der Polizei müssen Sie als Beschuldigter nie Folge leisten! Gehen Sie lieber zu einem Rechtsanwalt und lassen Sie sich beraten. Selbst dann, wenn die Angelegenheit lächerlich und einfach erscheint.

Ein Strafverteidiger ist nicht nur in „großen Fällen“ nötig. Wir helfen Ihnen gerne, auch die kleinen Probleme zu lösen. Wir helfen Ihnen schnell und effizient – wann immer und wo immer Sie uns benötigen.Dabei steht Ihnen mit unserer Hotline

02238 845484

auch außerhalb unserer Bürozeiten immer ein Anwalt zu Seite – 24 Stunden am Tag.

Strafverfahren – was tun?

Falls ein Strafverfahren eingeleitet wurde, sollten folgende Grundsätze beachtet werden:

Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie als Beschuldigter keine Angaben machen müssen und dies auch tunlichst vermeiden sollten.

Sie müssen umfassend schweigen. Lassen Sie sich erst gar nicht auf ein Gespräch mit den Beamten ein. Keine Aussagen vor Akteneinsicht!

Einer Vorladung der Polizei sollten Sie erst gar nicht Folge leisten.

Allein der Vorladung eines Richters oder der Staatsanwaltschaft müssen Sie folgen. Auch hier sollten Sie allerdings ohne anwaltlichen Beistand keinerlei Angaben machen.

Suchen Sie spätestens mit der Ladung zur Vernehmung einen Anwalt auf.

Eine erfolgversprechende Verteidigung lässt sich nur durchführen, wenn man sich des Beistandes eines Strafverteidigers bedient. Er kennt die Normen des Gerichtsverfahrens im Einzelnen. Ein Strafverteidiger hilft Ihnen, Ihre verfassungsgmäßigen Rechte zu wahren. Er erkennt formale Fehler der Behörden, die Bescheide unwirksam machen und kennt die Tricks, mit der eine Verurteilung noch vermieden werden kann.

Auch wenn Sie meinen, dass die Sache aussichtslos ist, kann ein erfahrener Strafverteidiger oft noch weiterhelfen. Auch wenn der Vorwurf der Ermittlungsbehörden auf den ersten Blick zutreffend zu sein scheint, sollten Sie sich in jedem Fall eines anwaltlichen Beistands versichern.

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