Arbeitsrecht

 

 

Das Arbeitsrecht ist im Wesentlichen durch eine einzelfallbezogene Rechtsprechung geprägt und als Arbeitnehmerschutzrecht ausgestaltet. Es ist daher unabdingbar, die von den Arbeitsgerichten aufgestellten Grundsätze und Regeln zu kennen und zu beachten, die in jedem Bereich des Arbeitsrechts – ob während des Arbeitsverhältnisses oder anlässlich einer Kündigung – einzuhalten sind.

Eine kompetente anwaltliche Beratung im Falle von Streitigkeiten stellt dies sicher und ist daher gerade im Bereich des Arbeitsrechts oftmals unerlässlich, da hierdurch die eigene wirtschaftliche Existenz oder gar die der ganzen Familie sichergestellt werden kann.

Das Arbeitsrecht teilt sich in zwei Bereiche, das Individual- und das Kollektivarbeitsrecht. 

Zum Individual- oder Einzelarbeitsrecht gehört das Arbeitsverhältnis mit seinen rechtlichen Ausgestaltungen, angefangen mit der Vertragsgestaltung über Ansprüche auf Urlaub, Zeugniserteilung, Erziehungsurlaub bis hin zur Kündigung.

Das Kollektivarbeitsrecht ist durch das Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsrecht sowie das Tarifrecht geprägt. In der Praxis bekommen Streitigkeiten aus dem Betriebsverfassungsrecht vor allem dann Relevanz, wenn Betriebsräte zu beteiligen sind oder selbst Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber abschließen. Dann kann auch Tarifrecht berührt sein, wenn durch solche Vereinbarungen in die Tarifautonomie der Gewerkschaften eingegriffen wird.

Da Arbeitsverhältnisse im hohen Maße konfliktträchtig sind, gilt es, entweder im Vorfeld klare Regelungen zu schaffen oder im Falle eines Rechtsstreits alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen. Neben der rechtlichen Beratung ist aber auch oftmals ein besonderes Fingerspitzengefühl erforderlich, um eine ohnehin angespannte Situation nicht weiter eskalieren zu lassen.

Wir beraten unsere Mandanten sowohl anlässlich von Streitigkeiten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis als auch im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, so beispielweise bei der Überprüfung von Aufhebungsverträgen, der Rechtmäßigkeit von Kündigungen und verbleibenden Zahlungs- oder Zeugniserteilungsansprüchen.

Sollte es zu einer streitigen Auseinandersetzung kommen, vertreten wir unsere Auftraggeber selbstredend in dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Unseren Firmenkunden bieten wir ein umfangreiches Beratungsspektrum an, welches eine vollständige arbeitsrechtliche Betreuung sicherstellt.

IHRE BERATER FÜR ARBEITSRECHT