Arzthaftungs- und Medizinrecht

 

 

Wir sind ausschließlich Patientenanwälte

Unsere Kanzlei hat sich im Bereich des Medizinrechts auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert, wobei wir ausschließlich die Patientenseite vertreten.

Laut Patientenorganisationen sterben pro Jahr etwa 17.000 Menschen an den Folgen ärztlicher Behandlungsfehler. Rund eine Millionen Patienten erleiden zum Teil schwere Schäden und Folgeschäden.

Häufig stehen diese Menschen ratlos und verzweifelt vor scheinbar unüberwindbaren Hindernissen. Ihre Gesundheit ist teilweise oder ganz zerstört, Schmerzen, Ängste und oftmals finanzielle Not plagen sie. Hinzu kommt das Gefühl, den „Göttern in Weiß“ unterlegen und schutz- bzw. hilflos ausgeliefert zu sein.

Dieses Gefühl möchten wir Ihnen durch unsere Hilfe nehmen. Mit unserer Kompetenz und Erfahrung helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber den Ärzten und Krankenhäusern durchzusetzen und zu Ihrem Recht zu gelangen. Dabei stehen Ihre Ansprüche auf finanzielle Entschädigung für die erlittenen Schmerzen und den erlittenen Schaden im Vordergrund.

Im Rahmen des Schadensersatzanspruchs haben Sie neben einem Anspruch auf Erstattung der Ihnen durch die Fehlbehandlung entstanden Kosten einen Anspruch auf Erstattung Ihres Verdienstausfalls sowie des so genannten Haushaltsführungsschaden.

Ein neues Gesetz soll bei Behandlungsfehlern zukünftig die Rechte der Patienten stärken. Aber auch auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage und gesicherten, langjährigen Rechtsprechung zu den einzelnen Problemkreisen haben die Patienten auch heute schon eine sichere Rechtsposition.

Verdacht auf einen Behandlungsfehler?

Sollten Sie als Patient den Verdacht haben, die bei Ihnen durchgeführte Behandlung sei nicht ordnungsgemäß und nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen worden, so sollten Sie dieser Vermutung in jedem Fall nachgehen. Es empfiehlt sich in diesen Fällen eine Zweitmeinung eines unabhängigen Facharztes einzuholen.

Parallel sollten Sie bei einem bestehenden Verdacht das Beratungsangebot unserer Kanzlei in Anspruch nehmen. Wir werden sodann kurzfristig Ihre Behandlungsunterlagen anfordern und einsehen. Sollten wir zu der Einschätzung gelangen, dass der Sie behandelnde Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat, werden wir Ihre Ansprüche geltend machen.

Nutzen Sie für eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation unsere Online-Rechtsanfrage. Diese ist für Sie vollkommen unverbindlich und kostenfrei. Wir geben Ihnen gerne eine erste Beurteilung.

Wir stehen jederzeit an Ihrer Seite und übernehmen für Sie die gesamte Auseinandersetzung mit dem betroffenen Arzt bzw. dem Krankenhaus.

Welche Ansprüche haben Sie?

Liegt ein Behandlungsfehler vor, haben Sie einen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes. Das soll Ihnen als Ausgleich für den erlittenen immateriellen Schaden dienen.

Für die Höhe des Ihnen zustehenden Schmerzensgeldanspruches sind im Wesentlichen die Schwere der physischen und psychischen Beeinträchtigung durch die fehlerhafte Behandlung, das durch diese bedingte Leiden, dessen Dauer und dessen Ausmaß maßgeblich.

Neben dem Schmerzensgeldanspruch besteht eine Anspruch auf Erstattung des Ihnen entstandenen materiellen Schadens. Davon sind insbesondere folgende Positionen umfasst:

  • Kosten für eine zusätzliche Heilbehandlung, Nachbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen
  • Verdienstausfall oder -minderung
  • Pflegekosten
  • Haushaltshilfekosten

 

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