Mediation

 

 

Die Mediation ist ein modernes Verfahren zur Konfliktregelung durch einen außenstehenden neutralen Dritten, den Mediator. Der Begriff Mediation kommt aus dem Englischen und kann als „Vermittlung“ übersetzt werden. Sie stellt eine Alternative zu Gerichtsverfahren dar, mit dem Ziel, die Streitenden schnell und kostengünstig zu einer gemeinsam erarbeiteten Konfliktlösung zu führen.

Der Mediator hat keine Entscheidungsmacht. Er führt als Vermittler auf der Grundlage seiner Ausbildung und Erfahrung durch ein strukturiertes Verfahren. Hierbei unterstützt er die Parteien mit Sachverstand und geeigneter Methodik bei der Definition ihrer Interessen und der gemeinsamen Entwicklung zukunftsorientierter Problemlösungen. Als Abschluss der Mediation steht eine rechtsverbindliche Vereinbarung zur Konfliktbeilegung, die die beteiligten Konfliktparteien unterzeichnen und umsetzen. Die Mediation gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung. In anderen Ländern ist sie aufgrund ihrer großen Vorteile zu streitigen Gerichtsverfahren bereits die Regel. So werden beispielsweise in einzelnen Bundesstaaten der USA 85 % aller Sorgerechtsverfahren mittels Mediation gelöst.

Unterschiede zu anderen Verfahren

Der wesentliche Unterschied zwischen der Mediation und anderen Verfahren – insbesondere Gerichtsverfahren – besteht darin, dass die Parteien gemeinsam und selbstverantwortlich eine akzeptable und tragfähige Lösung finden. Die Entscheidung wird also nicht wie in einem Gerichts- oder Schiedsverfahren durch einen außenstehenden Dritten getroffen. Ein weiterer erheblicher Unterschied liegt im Zeitmoment. Im Rahmen einer erfolgreichen Mediation kommt es in einer oder mehreren zeitnahen Sitzungen zu einer Lösung. Gerichtsverfahren dauern demgegenüber Monate oder gar Jahre. Schließlich gibt es nach einer Mediation keinen Gewinner oder Verlierer – wie in einem Gerichtsverfahren (oft auch nach einem dort geschlossenen Vergleich) –, sondern es wird im Rahmen gegenseitiger Achtung unter Übernahme von Verantwortung und Selbstbestimmung eine Lösung gefunden.

Gerade in höchstpersönlichen Lebensbereichen (Trennung und Scheidung, Erbangelegenheiten, Konflikten am Arbeitsplatz usw.) führt dies zu dem Ergebnis, dass sich die Parteien auch nach dem Konflikt noch „in die Augen schauen“ können. Der Familienfriede oder die Möglichkeit des weiteren zukünftigen Miteinanders (z.B. am Arbeitsplatz) bleibt erhalten.

Grundprinzipien der Mediation

Unbedingte Voraussetzungen für die Mediation sind:

Freiwilligkeit

Die Teilnahme an der Mediation ist freiwillig, d.h. sie wird freiwillig begonnen und kann von jeder Partei jederzeit abgebrochen werden

Neutralität/Allparteilichkeit

Der Mediator verhält sich neutral, d.h. er ergreift keine Partei und sorgt für einen fairen Ablauf. Allparteilichkeit ist nicht das Gleiche wir Neutralität, denn der Mediator bemüht sich um Verständnis für die Sichtweise der Parteien und hat ein Interesse an der Klärung des Konflikts.

Vertraulichkeit

Die in der Mediation besprochenen Inhalte werden von den Parteien und dem Mediator vertraulich behandelt. Hierzu zählt auch, dass im Falle des Scheiterns der Mediation die besprochenen Inhalte nicht gegen den Konfliktbeteiligten verwendet werden dürfen. Dies wird im Mediationsvertrag verbindlich festgelegt.

Informiertheit

Die Parteien müssen sich über ihre eigene Situation informiert sein. Alle für den Konflikt relevanten Informationen müssen in der Mediation offengelegt werden.

Offenheit

Die Parteien müssen über ein Mindestmaß an Ergebnisoffenheit verfügen. Es dürfen keine Entscheidungen außerhalb (im Vorfeld oder parallel) getroffen werden.

Das Mediationsverfahren

Das Mediationsverfahren läuft in folgenden Schritten ab:

1. Vorgespräch

  • Kurze Erläuterung des Konflikts
  • Prüfung, ob ein Mediationsverfahren geeignet ist
  • Skizzierung des Verfahrensablaufs

2. Vorbereitung und Mediationsvetrag

  • Konfliktanalyse
  • Klärung organisatorischer und verfahrensrelevanter Fragen
  • Erläuterung der Grundprinzipien der Mediation
  • Abschluss des Mediationsvertrages

3. Informations- und Themensammlung

  • Worum geht es genau?
  • Bestandaufnahme und Informationsausgleich

4. Interessenklärung

  • Interessen und Bedürfnisse werden erfasst

5. Kreative Ideensuche zur Konfliktregelung

  • Was wäre alles denkbar?
  • Sammlung von Ideen
  • Auf- und Entdeckung neuer Optionen auf der Grundlage der Interessen
  • Erweiterung des Verhandlungsspielraumes

6. Bewertung und Auswahl der Lösungsoption

  • Wie können wir es angehen?
  • Für alle akzeptable Regelungen und Lösungen entwickeln durch Interessenvermittlung und Interessenausgleich

7. Vereinbarung und Umsetzung

  • Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung
  • Klärung der Umsetzung

Wann ist die Mediation geeignet?

Die Mediation ist kein Allheilmittel. Nicht jeder Konflikt ist für eine Mediation geeignet.

Nicht empfehlenswert ist eine Mediationsverfahren z.B.:

  • bei Sachverhalten, in denen ein extremes Machtungleichgewicht zwischen den Parteien herrscht, so dass die andere Partei keine selbstverantwortliche Entscheidung treffen kann.
  • In Streitigkeiten, bei denen es um grundlegende rechtliche Fragen geht und es für die Beteiligten und/oder die Allgemeinheit wichtig wäre, eine gerichtliche Entscheidung zu erhalten
  • i.d.R, wenn es bereits zu physischer Gewaltanwendung gekommen ist

Besonders geeignet ist eine Mediation

  • bei Streitigkeiten in langfristigen Beziehungen (z.B. Sorgerechts- und Umgangsregelungen, Nachbarschaftsstreitigkeiten)
  • bei emotionalen Themen (z.B. Trennung und Scheidung, Konflikte am Arbeitsplatz, Erbstreitigkeiten)
  • wenn ein Konflikt schneller als auf dem Rechtswege üblich gelöst werden soll
  • wenn Themen vertraulich behandelt werden sollen
  • wenn ein Sieg vor Gericht zu viele Nachteile mit sich bringen würde (z.B. Imageverlust eines Unternehmens)

Kosten der Mediation

Die Kosten für das Vorgespräch/Erstgespräch betragen pauschal 150,00 EUR.

Für das eigentliche Mediationsverfahren wird ein Zeithonorar berechnet. Die Höhe des Stundensatzes beträgt 150,00 EUR. Für eine Familienmediation hat sich eine Dauer von 1,5 Zeitstunden pro Mediationssitzung bewährt. Die Gesamtzahl beträgt durchschnittlich 3 – 6 Sitzungen. In anderen Bereichen (z.B. in Erbschaftmediationen, Wirtschaftsmediationen oder Arbeitsmediationen) werden Halbtags- oder Tageshonorare vereinbart, um die Mediation möglichst in einem oder zwei Terminen abschließen zu können. Besondere Vereinbarungen sind möglich.

Die Mediation wird in unseren Kanzleiräumen oder vor Ort (z.B. im Unternehmen bei Arbeitskonflikten) durchgeführt.

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