Mehr Unterhalt für Trennungskinder

Ab 1. Januar 2021 tritt die neue „Düsseldorfer Tabelle“ in Kraft

Zum 1. Januar 2021 steht Trennungskindern mehr Unterhalt zu: Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder und Jugendliche werden angehoben. Das teilte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bei der Vorstellung der neuen „Düsseldorfer Tabelle“ mit.

Der Mindestunterhalt für Kinder bis fünf Jahre wird auf 393 Euro (+ 24 Euro) angehoben. Kinder zwischen sechs und elf Jahren haben dann einen Anspruch auf 451 Euro (+ 27 Euro), Jugendliche bis zur Volljährigkeit bekommen 528 Euro (+ 31 Euro). 

Die Sätze beziehen sich auf Einkommen der Unterhaltspflichtigen bis 1.900 Euro netto – die niedrigste Einkommensgruppe. Für höhere Einkommen weist die aktuelle „Düsseldorfer Tabelle“ – die keine Gesetzeskraft hat, sondern als Richtlinie gilt – höhere Beträge aus.

Wenn Sie Fragen zu Trennung, Scheidung oder Unterhalt haben, sprechen Sie uns an. Unsere Fachanwalt*innen für Familienrecht helfen gern.

Die vollständige „Düsseldorfer Tabelle“ finden sie hier.