Arbeitgeber muss betriebsbedingte Kündigung ausreichend begründen
Arbeitgeber muss betriebsbedingte Kündigung ausreichend begründen Wie nun das Arbeitsgericht Erfurt mit Urteil vom 23.04.2024 (Aktenzeichen 6 Ca 40/24) entschied, muss die Arbeitgeberin im Fall einer betriebsbedingten Kündigung, die allein mit dem Entschluss der Arbeitgeberin begründet wird, Personal einzusparen, die organisatorische Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit ihrer Entscheidung erklären. Die beklagte Arbeitgeberin im dortigen Verfahren betrieb mehrere Hotels. Sie kündigte das Arbeitsverhältnis des Hausmeisters mit der Begründung, dass sie beabsichtige, Personal einzusparen. [...]