Partnerschaftsvertrag: Klare Verhältnisse auch für unverheiratete Paare
Ein Partnerschaftsvertrag ähnelt einem Ehevertrag ohne Ehe. Er bietet unverheirateten Paaren eine Absicherung für den Fall der Trennung und des Todes. Notwendig ist ein Partnerschaftsvertrag vor allem vor dem Hintergrund, dassdas Gesetz nur diejenigen schützt, die sich „trauen“. Rechtliche Regelungen sind vorrangig auf die Ehe zugeschnitten. Für unverheiratete Paare existieren daher weitestgehend keine verbindlichen Regelungen. In einem Partnerschaftsvertrag können unverheiratete Paare Regelungen sowohl für die Zeit ihres Zusammenlebens als auch [...]