BGH nimmt Großeltern in die Pflicht
Großeltern müssen für Unterhaltszahlungen an ihre Enkel aufkommen, wenn die leiblichen Eltern des Kindes außerstande sind, für den Unterhalt des Kindes zu sorgen. Dies wurde vor Kurzem vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden (Az. XII ZB 123/21) entschieden. Die Entscheidung des BGH basiert darauf, dass nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Verwandte in gerader Linie für einander aufkommen müssen. An erster Stelle stehen die Eltern, wenn es um Unterhaltsleistungen geht. Wenn diese aber [...]