Anspruch auf Homeoffice? – Was Arbeitnehmer wissen sollten

In den letzten Jahren hat das Homeoffice eine immer größere Rolle im Arbeitsalltag eingenommen. Besonders die Pandemie hat dazu geführt, dass viele Unternehmen und Arbeitnehmer auf Remote-Arbeit umgestellt haben. Doch was bedeutet das aus arbeitsrechtlicher Sicht? Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Homeoffice?

Aktuelle Rechtsprechung zum Homeoffice
Aktuell gibt es in Deutschland keinen generellen Anspruch auf Homeoffice. Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren verstärkt mit der Frage des Homeoffice beschäftigt. Mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.02.2022 stellte das Gericht klar, dass es grundsätzlich keinen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Homeoffice gibt, es sei denn, es wurde explizit im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vereinbart.

Homeoffice im Arbeitsvertrag
Wenn der Arbeitsvertrag keine Regelung zum Homeoffice enthält, kann in Einzelfällen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen werden.
In bestimmten Fällen können „besondere Gründe“ vorliegen, die einen Anspruch auf Homeoffice begründen, beispielsweise in folgenden Konstellationen:

• Gesundheitliche Gründe: Arbeitnehmer, die aufgrund einer chronischen Krankheit oder einer gesundheitlichen Einschränkung im Büro nicht arbeiten können oder eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustands durch das Arbeiten im Büro befürchten, können unter Umständen einen Anspruch auf Homeoffice geltend machen.

• Betreuungspflichten: Arbeitnehmer mit Betreuungsaufgaben, etwa für kleine Kinder oder pflegebedürftige Angehörige, können unter bestimmten Umständen ebenfalls einen Anspruch auf Homeoffice haben. Dies insbesondere dann, wenn keine andere Möglichkeit der Betreuung besteht und die Arbeit im Büro eine unzumutbare Belastung darstellen würde.

Letztlich ist ein solcher Anspruch in der Praxis oft verhandelbar und Arbeitnehmer können durch individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber flexible Arbeitsmodelle schaffen.

Es ist ratsam, diese schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und sind Ihnen bei der Verhandlung einer Vereinbarung behilflich.