Schlechte Nachrichten für Trennungskinder: Ab 2018 steht vielen von ihnen weniger Unterhalt zu. Und das, obwohl die Bedarfssätze angehoben werden.

Am 1. Januar 2018 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Diese regelt, wie viel Unterhalt Trennungskindern zusteht. Wie hoch der Unterhalt ist, hängt dabei vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes ab.

Auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob die Unterhaltsansprüche im nächsten Jahr ansteigen, da laut Oberlandesgericht Düsseldorf die Bedarfssätze der Kinder bis 17 Jahren angehoben werden. Der Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe bis einschließlich fünf Jahre steigt zum Beispiel von 342 Euro auf 348 Euro ab 2018. Aber gleichzeitig werden erstmals seit zehn Jahren auch die Einkommensgruppen erhöht. Die höchste Einkommengruppe reicht ab 2018 nun bis 5.500 statt bisher 5.100 Euro. Da die Grenze der Einkommensgruppen nach oben verschoben wurde, bekommen also viele Kinder ab 2018 einen niedrigeren Unterhalt als bisher. So bekommen alle Kinder den Mindestunterhalt, deren unterhaltspflichtiger Elternteil bis 1.900 Euro netto verdient, statt bisher 1.500 Euro.

Die neue Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier zum Download (PDF)

Wenn Sie Fragen zu den neuen Bedarfssätzen haben, sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gern