Abgasskandal auch bei Fiat-Chrysler – betroffen sind unter anderem Wohnmobile mit Multijet-Motoren

Der Abgasskandal bei Volkswagen und Audi geht bereits seit einigen Jahren durch die Presse.Bereits im September 2015 wurde öffentlich bekanntgemacht, dass die Volkswagen AG eine illegale Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung ihrer Diesel-Fahrzeuge verwendete, welche bereits 2013 mit einer EU-Verordnung in dieser Form verboten worden war. 

Nun wurde bekannt, dass auch Fiat-Chrysler sich in die Reihe der Autohersteller gesellt hat, welche illegale Manipulationen zur Umgehung gesetzlich vorgegebener Grenzwerte für Autoabgase verwendete.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt nun gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA).
Betroffen sein sollen unter anderem Wohnmobile, die einen Motor der Marke Fiat Ducato besitzen.

Welche Fahrzeuge und Motoren sind betroffen?

Laut Angaben des ADAC sind folgende Fahrzeuge betroffen:
Der Verdacht bezieht sich auf Modelle der Marken Fiat, Jeep, Alfa Romeo und Iveco mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6.

Hierbei geht es um folgende Motoren:

  • 1,3 Liter Multijet,
  • 1,3 Liter 16V Multijet,
  • 1,6 Liter Multijet; 1,6 Liter,
  • 2,0 Liter Multijet; 2,0 Liter,
  • 2,2 Liter Multijet II,
  • 2,3 Liter; 2,3 Liter Multijet,
  • 3,0 Liter,

Betroffen sein sollen laut Recherchen des ADAC die Baujahre/Erstzulassung 2014 bis 2019.

Die genannten Motoren sind in einer ganzen Reihe von Fiat-, Jeep- und Alfa-Romeo-Fahrzeugen vom Kleinwagen bis zum Transporter und zudem in Modellen von Iveco verbaut. Nach Angaben der Ermittler sind in Deutschland bei FCA mehr als 200.000 Fahrzeuge betroffen, darunter viele Wohnmobile.

Erste Gerichtsurteile zugunsten der Verbraucher

Wie durch die Presse veröffentlicht wurde, ergingen bereits erste Gerichtsurteile gegen FCA sowie die Stellantis N.V., eine Automobilholding, die aus der Fusion von FCA und der Groupe PSA aus Frankreich hervorging.

Das Landgericht Koblenz verurteilte die FCA Italia S.P.A. mit Urteil vom 01.03.2021 (Aktenzeichen 12 O 360/20) zum Rücktritt, dahingehend, dass der Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Wohnmobils an den Käufer zurückzuzahlen ist.

Auch das Landgericht Stade entschied mit Urteil vom 15.04.2021 (Aktenzeichen 2 O 33/21), dass die Stellantis N.V. zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Die vorgenannten Gerichte stellten fest, dass den Verbrauchern gegen FCA bzw. die Holding ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 826 BGB zusteht.

Der Hersteller habe – so die Gerichte – gegen die guten Sitten verstoßen und dem Verbraucher vorsätzlich Schaden zugefügt. Eine Rückabwicklung des Kaufvertrags in der Gewährleistung könne beansprucht werden, wenn das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung ausgestattet ist. Dies, zumal die unzulässige Abschaltvorrichtung einen Mangel am Fahrzeug darstellt.

Durchsetzung der Ansprüche

Dem betroffenen Kunden stehen nun folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Liegt der Kauf des Fahrzeugs nicht länger als zwei Jahre zurück, können Mängelansprüche gegenüber dem Händler geltend gemacht werden.

Ferner bestehen Ansprüche gegenüber dem Hersteller des Motors auf Rückabwicklung des Kaufvertrages unter Anrechnung der bisherigen Gebrauchsvorteile.

Wenn auch Ihr Fahrzeug betroffen ist, helfen wir Ihnen gerne, Ihre Ansprüche gegenüber dem Verkäufer sowie dem Hersteller geltend zu machen und führen für Sie einen entsprechenden Klageprozess.