Etwa ein Drittel aller Bußgeldbescheide ist falsch

Rund ein Drittel der 20 Millionen Bußgeldbescheide, die jährlich ausgestellt werden, ist fehlerhaft und kann angefochten werden.
Hierzu muss gegen den Bußgeldbescheid fristgerecht Einspruch eingelegt werden, welcher gut begründet werden sollte.
Teilweise sind schon Formfehler des Bescheides ausreichend, um einen Einspruch erfolgreich zu begründen.

Teilweise sind aber auch die zugrunde liegenden Messungen fehlerhaft, etwa aufgrund technischer Mängel. Solche „inhaltlichen“ Fehler – beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsmessung – lassen sich jedoch in der Regel nur bei Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt aufdecken.
Wir bieten Ihnen an, Ihren Bußgeldbescheid zu prüfen durch Akteneinsicht sowie auch bei Bedarf durch ergänzende Prüfung durch einen mit uns kooperierenden Sachverständigen, um Fehler aufzudecken und in diesem Falle erfolgreich Einspruch einzulegen.

Oftmals können hierdurch nicht nur teure Geldbußen, sondern auch Punkte in Flensburg oder Fahrverbote abgewendet werden.
Wichtig ist nur, dass der Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides eingelegt wird. Die Begründung kann oftmals nachgereicht werden.