Die neue Düsseldorfer Tabelle gilt ab 1. Januar 2015:

Die Unterhaltssätze selbst wurden (erneut) nicht angehoben. 

Es bleibt daher bei den bisherigen Sätzen, die Sie bitte der nachfolgenden Tabelle entnehmen können. 

Es wurden allerdings die Bedarfskontrollbeträge angehoben.

Alle Beträge in Euro

 

Nettoeinkommen Altersstufe       Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag
  0-5 Jahre 6-11 Jahre 12-17 Jahre ab 18 Jahre    
bis 1.500 317 364 426 488 100 880/1080
1.501-1.900 333 383 448 513 105 1.180
1.901-2.300 349 401 469 537 110 1.280
2.301-2.700 365 419 490 562 115 1.380
2.701-3.100 381 437 512 586 120 1.480
3.101-3.500 406 466 546 625 128 1.580
3.501-3.900 432 496 580 664 136 1.680
3.901-4.300 457 525 614 703 144 1.780
4.301-4.700 482 554 648 742 152 1.880
4.701-5.100 508 583 682 781 160 1.980

darüber nach den Umständen des Falles

Daneben wurden die Selbstbehaltssätze wie folgt angepasst:

Selbstbehalt bei Unterhaltspflicht gegenüber

Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig: 1.080,00 EUR (bisher 1.000,00 EUR)

Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig: 880,00 EUR (bisher 80,00 EUR)

anderen volljährigen Kinder: 1.300,00 EUR (bisher 1.200 EUR)

Ehegatte oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes: 1.200,00 EUR (bisher 1.100 EUR)

Eltern: 1.800 EUR (bisher 1.600,00 EUR)

Gerne beraten wir Sie zu Ihrer persönlichen Situation und berechnen den für Sie gültigen Unterhalt.

Sollten Rückfragen bestehen, vereinbaren Sie bitte einen individuellen Beratungstermin unter

0221 922955-0 oder 02238 53103

oder senden Sie uns eine email an info@jurapartner-koeln.de