Nachdem der Bundesrat eine Erneuerung des Bußgeldkatalogs verabschiedet hat, dürfte dieser mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zum 01. November 2021 wirksam werden.
Nicht nur Geschwindigkeitsverstöße werden deutlich teurer, auch die Bußgelder für Falschparker werden spürbar angehoben. Wer keine Rettungsgasse bildet, muss sogar künftig mit einem Fahrverbot rechnen.
Zum einen werden die Bußgelder für Temposünden angehoben. Zahlte man bislang noch 35 EUR für 20 km/h zuviel innerorts, sind es künftig 70 EUR.
Außerorts dagegen zahlt man bei 20 km/h zuviel ab November 60 EUR, statt vormals 30 EUR.
Raser müssen außerorts ab 41 km/h zuviel demnächst 320 EUR (statt vormals 160 EUR) zahlen; ab 51 km/h zuviel sogar 480 EUR (statt vormals 240 EUR).
Wer im Halte- oder Parkverbot parkt, zahlt nach dem neuen Katalog 25 EUR, statt bisher 15 EUR. Bei zusätzlicher Behinderung durch das Falschparken werden sogar 50 EUR fällig.
Auch wer in zweiter Reihe parkt, muss nach dem neuen Katalog 55 EUR zahlen. Der gleiche Betrag fällt an, wenn man seinen Pkw unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Autos abstellt.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, ist es immer ratsam, diesen anwaltlich prüfen zu lassen. Oft finden sich Gründe für einen Einspruch und häufig gelingt es zumindest, ein Fahrverbot abzuwenden.