Gerade in der Weihnachtszeit sind die Erwartungen an ein besinnliches Fest im Kreise der Liebsten besonders hoch. Groß und Klein freut sich auf ein harmonisches Miteinander unter dem Weihnachtsbaum bei leisen Musikklängen und Kerzenschein. Erstaunlicherweise kommt es dennoch laut repräsentativen Umfragen gerade zum Fest der Liebe häufig zu Konflikten, die schlechtesten falls in einer Trennung enden können. Daran trägt nicht nur das falsche Geschenk, die verkohlte Gans, der schiefe Weihnachtsbaum oder die unwillkommene Schwiegermutter die Schuld. Sie sind allenfalls der Tropfen, der das bekannte Fass zum Überlaufen bringt. Bereits seit längerer Zeit schwelende Dissonanzen, die sich oftmals seit Langem im Verborgenem aufgebaut aber nie thematisiert worden sind, treten nunmehr mit aller Macht und zerstörerisch in den Vordergrund.
Was ist in rechtlicher Hinsicht zu beachten, wenn es gegebenenfalls zu einer Trennung kommt, damit der Schaden begrenzt bleibt und es bald wieder „Fröhliche Weihnachten für alle heißen kann.
Die Trennungsphase von mindestens einem Jahr, – die Voraussetzung jeder Scheidung ist, – kann insoweit sinnvoll genutzt werden, um eine sog. Scheidungsfolgenvereinbarung vorzubereiten. Hierbei handelt es sich um einen Ehevertrag, der bereits während der Trennung einvernehmlich Vereinbarungen, der Eheleute zu den Scheidungsfolgen wie z.B. Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Wohnung, steuerliche Gestaltungen, Hausratsaufteilung regelt.
Auch im Falle einer einvernehmlichen Ehescheidung kann der Scheidungsantrag nur durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Die Kosten für die einverständliche Scheidung sind dennoch erheblich günstiger als für eine streitige Scheidung, bei der auf beiden Seiten ein Anwalt kämpft. Wenn der von einem Ehegatten beauftragte Anwalt die Scheidung einreicht, braucht der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag nur zuzustimmen. Die scheidungswilligen Eheleute können sich dann die Kosten für den einen benötigten Anwalt teilen. Wie hoch die Anwalts- und Gerichtskosten ausfallen können, können wir, Ihnen als Ihre langjährig etablierte Kanzlei für Familienrecht im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgesprächs gerne mitteilen.
Gemeinsam mit Ihnen werden wir uns Ihrer Fragen und Nöte annehmen um dann Schritt für Schritt sämtliche anstehenden Probleme zu lösen.