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Wir sind für Sie da – seit mehr als 50 Jahren

Seit 1971 ist unsere Anwaltskanzlei vertrauensvoller Ansprechpartner in allen Rechtsfragen. Dieses Vertrauen unserer Mandanten tagtäglich zu rechtfertigen ist uns Ansporn und Verpflichtung zugleich. Unsere Schwerpunkte liegen im Erbrecht und Familienrecht. Gerne sind wir aber auch in den Bereichen Arbeitsrecht, Miet- und Wohneigentumsrecht, Medizin- und Verkehrsrecht für Sie tätig.

Sie erreichen uns 
Mo bis Do von 8.30 bis 12.30 Uhr
und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie
Fr von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr.
telefonisch 02238-96964-0 bzw. 0221-922955-0
oder per Mail unter info@jurapartner.de

Gerne führen wir auch bequeme Telefon- und Videokonferenzberatungen durch, soweit es sich nicht um Termine handelt, die Ihre persönliche Anwesenheit unbedingt erfordern.

Bitte beachten sie dazu folgende Hinweise:

Wir sind spezialisiert auf

ERBRECHT

FAMILIENRECHT

Sprechstunden

Mo bis Do von 8.30 bis 12.30 Uhr
und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie
Fr von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr.

Während unserer Bürozeiten erhalten Sie in dringenden Fällen in der Regel sofort einen Termin, spätestens aber am nächsten Arbeitstag. Rufen Sie uns an. Wir helfen gern!

Rufen Sie uns an:

0221 922955-0 oder
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Schildern Sie uns hier Ihren Fall. Wir geben Ihnen kurzfristig eine erste rechtliche Bewertung und eine vorläufige Schätzung der entstehenden Kosten. 

Dies ist für Sie vollkommen kostenlos. Sie gehen also keinerlei Verpflichtung ein. Danach können Sie entscheiden, ob Sie uns ein Mandat erteilen wollen.  

Sie können uns auf diesem Wege aber keine Mandate, insbesondere keine fristgebundenen Angelegenheiten, zur Bearbeitung übertragen. Sollte in Ihrer Angelegenheit eine entsprechende zeitliche Komponente von Bedeutung sein, kontaktieren Sie uns bitte umgehend telefonisch oder vereinbaren Sie einen sofortigen Besprechungstermin, den Sie bei uns in derartigen Fällen für den gleichen oder spätestens den darauffolgenden Werktag erhalten. 

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Serviceangebots ggf. nicht alle Anfragen beantworten können. Dies gilt insbesondere bei komplexen Fragestellungen und Sachverhalten, die intensiver rechtlicher Prüfung und Sachverhaltsaufklärung bedürfen. Diese sind ausschließlich einer Mandatserteilung und einer (Erst-) Beratung im Sinne des § 34 RVG vorbehalten.  Für einen Verbraucher beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch höchstens  226,10 € (190,00 € zzgl. ges. MwSt.).

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