Ein Partnerschaftsvertrag ähnelt einem Ehevertrag ohne Ehe. Er bietet unverheirateten Paaren eine Absicherung für den Fall der Trennung und des Todes.
Notwendig ist ein Partnerschaftsvertrag vor allem vor dem Hintergrund, dassdas Gesetz nur diejenigen schützt, die sich „trauen“. Rechtliche Regelungen sind vorrangig auf die Ehe zugeschnitten. Für unverheiratete Paare existieren daher weitestgehend keine verbindlichen Regelungen.
In einem Partnerschaftsvertrag können unverheiratete Paare Regelungen sowohl für die Zeit ihres Zusammenlebens als auch für die Zeit nach der Trennung aufnehmen und Regeln und Pflichten individuell festlegen, wie z.B. die Finanzierung und Ausgestaltung der gemeinsamen Lebensführung (wer ist für was zuständig, wer zahlt was und für wie lange), Regelungen im Hinblick auf Eigentumsverhältnisse (wem gehört was im Falle der Trennung), Rechte und Pflichten innerhalb des Zusammenlebens, Regelungen in Bezug auf gemeinsame Kinder (Unterhalt, Betreuung, Umgang) und Vorkehrungen für den Fall des Todes eines Partners (z.B. Erbvertrag).
Bei einem Partnerschaftsvertrag handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag. Eine bestimmte Form ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dennoch empfiehlt sich aus Gründen der Rechtssicherheit, dass die Partner den Vertrag in jeden Fall schriftlich fixieren und beide unterschreiben. Wenn in dem Vertrag jedoch Angelegenheiten geregelt werden sollen, die einer bestimmten Form unterliegen, wie z.B. die Übertragung einer Immobilie, Schenkungen oder erbrechtliche Regelungen, so ist der Vertrag zwingend notariell zu beurkunden.
Ein Partnerschaftsvertrag kann die gemeinsame Zukunft planen – und das ganz ohne Ehering. Für Unverheiratete gilt vor allem dann die Empfehlung einen Partnerschaftsvertrag abzuschließen, wenn folgendes geplant ist:
• Anschaffung größerer Vermögenswerte
• Kauf einer gemeinsamen Immobilie
• Familiengründung
• Absicherung des Partners für den Erbfall
• Zusammenziehen
• Vollmachten für den Krankheitsfall
Eine anwaltliche Beratung vorab, schafft Klarheit und verhilft zu Rechtssicherheit.