Sorgen Sie für Krankheit, Alter und Tod richtig vor und machen Sie Ihren individuellen Vorsorge-Check bei unseren Erbrecht-Spezialisten.

Im Rahmen einer auf Ihren Willen ausgerichteten Vorsorgeplanung gestalten wir für Sie Ihr (gemeinschaftliches) individuelles Testament. Hierdurch stellen wir für Sie sicher, dass die umfangreichen gesetzlichen Vorgaben beachtet werden und sich Ihre letztwillige Verfügung im Erbfall auch tatsächlich realisiert.

Testamente stellen dabei in der Regel die wesentlich kostengünstigere Alternative zur Errichtung einer Verfügung von Todes wegen dar, da hierfür eine notarielle Beurkundung nicht erforderlich ist. Das fertige Testament hinterlegen wir für Sie auf Wunsch beim Nachlassgericht.

Im Rahmen Ihrer Vorsorgeplanung beziehen wir auch Möglichkeiten lebzeitiger Verfügungen zur vorweggenommenen Erbfolge – wie beispielsweise die Übertragung einer Immobilie – ein und beraten Sie, ob derartige Regelungen in Ihrem Fall sinnvoll sind.

Natürlich überprüfen wir auch gerne Ihr bereits errichtetes Testament und beraten Sie, ob dieses gültig ist und Ihrem beabsichtigten Willen entspricht.

… und/oder beraten Sie zu allen Vorsorgemaßnahmen

Gerne beraten wir Sie auch für den Fall, dass Sie durch Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage sind, wichtige Angelegenheiten selbst zu regeln.

Hierzu erstellen wir für Sie auf Wunsch eine Ihren Vorstellungen entsprechende Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung, die auch in der Praxis Bestand haben oder überprüfen die von Ihnen bereits errichteten Verfügungen.

Unsere Kanzlei ist seit über 40 Jahren auf die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate spezialisiert. Seit 15 Jahren leitet Rechtsanwalt Ralf Alexander Muhs, Fachanwalt für Erbrecht, diesen Beratungsschwerpunkt.

Sprechen Sie uns an.

Wir sind gern an Ihrer Seite.