Wieder einmal steht mit den Schulsommerferien die Hauptreisezeit bevor.
Doch nicht immer entspricht die geplante Reise den wohlklingenden Beschreibungen und Zusicherungen aus Katalog und Internet.
Ob fehlender Meerblick, Unsauberkeiten im Hotel, Lärm am Urlaubsort, ständig mit Handtüchern reservierte Pool-Liegen oder sonstige Mängel der Unterkunft – immer wieder kommt es vor, dass die tatsächlichen Leistungen nachteilig von der Buchung abweichen und das Urlaubsvergnügen durch die ein oder andere Unannehmlichkeit getrübt wird.
Damit Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche die bestmöglichen Chancen haben, empfehlen wir Ihnen Folgendes zu beachten:
Mängelanzeige noch vor Ort
Grundlage für Ihren Anspruch auf Erstattung ist, dass Sie den Reisemangel unverzüglich der Reiseleitung vor Ort melden und Abhilfe verlangen.
- Sofern Sie eine Pauschalreise gebucht haben, müssen Sie sich sofort an die Reiseleitung vor Ort oder an den Reiseveranstalter (nicht an die Rezeption) wenden und dort den Mangel konkret anzeigen und Abhilfe verlangen. Dies am besten schriftlich, mittels Formular oder zumindest unter Zeugen. Lassen Sie sich von Ihrem Reiseleiter bestätigen, dass Sie sich beschwert haben.
- Auch sollten Sie Beweise sichern, indem Sie Fotos oder Videos von den Mängeln machen und Anschriften von Zeugen notieren, die den Mangel bestätigen können.
- Im Fall von Flugannullierungen und -verspätungen bewahren Sie sorgfältig Ihre Reiseunterlagen und Boarding Pässe auf, damit hieraus nachträglich noch die Flugnummern und Uhrzeiten entnommen werden können.
- Auch sollten Sie stets sämtliche Rechnungen und Belege über Mehraufwand und notwendige Zusatzausgaben aufheben, damit diese Kosten später als Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Vorgehensweise nach der Reise
Wurde der Mangel vor Ort nicht behoben, muss zu Hause nach Rückkehr binnen eines Monats eine schriftliche Beschwerde an den Reiseveranstalter gerichtet werden. Vielfach bestehen Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder im Falle von Flugannullierungen und -verspätungen Ansprüche auf Ausgleichszahlungen.
Oftmals lassen sich diese Ansprüche gegenüber den Fluggesellschaften, Reiseveranstaltern und Reisebüros nur mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen.
Gerne sind wir Ihnen nach Ihrer Urlaubsrückkehr hierbei behilflich.