Weltweite Reisewarnung wegen der Corona-Pandemie –

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn meine Reise ausfällt?
Das Coronavirus hat das Reisen weltweit erschwert und bereits zu großen Teilen unmöglich gemacht. Das Auswärtige Amt hat eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Das Bundesgesundheitsministerium rät pauschal von allen Reisen ab, auch innerhalb Deutschlands.
Auch die Einreisebestimmungen vieler anderer Länder haben sich bereits geändert und es werden immer weitreichendere Verbote und Beschränkungen beschlossen. Was ist also zu tun, wenn bereits eine Reise gebucht ist und kurz bevor steht? Unter welchen Voraussetzungen kann ich diese Reise stornieren und bekomme ich den Reisepreis vollständig zurück?
Pauschalreisen
Leichter ist es für diejenigen, die eine Pauschalreise gebucht haben. Sofern es eine offizielle Reisewarnung gibt oder die Einreise in ein Land nicht mehr möglich ist, haben Urlauber das Recht, die Reise kostenfrei zu stornieren. Dies gilt unter Umständen auch dann, wenn erhebliche Teile der Reise nicht mehr stattfinden können, zum Beispiel die Besichtigung wichtiger Sehenswürdigkeiten.
Wenn ein Land ein Einreiseverbot verhängt, wie es z.B. die USA es getan haben, kommt bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter auf und erstattet den Reisepreis oder bietet eine Umbuchung an.
Selbst gebuchte Individualreisen
Schon deutlich schwieriger ist es, wenn man die Reise individuell gebucht hat, also beispielsweise Flug und Hotel getrennt. Denn für den Vertrag mit dem Hotel im Ausland gilt in der Regel das Reiserecht des Ziellandes. Selbst bei einer verwehrten Einreise muss das Hotel nicht zwingend eine kostenfreie Stornierung anbieten. Hier kommt es auf das Reiserecht des Ziellandes oder die Kulanz des Hotels an.
Flüge
In den vergangenen Wochen wurden bereits etliche Flugverbindungen gestrichen. Immer mehr schränken die Airlines ihre Flüge in Krisengebiete wie z.B. Italien ein oder haben bestimmte Verbindungen komplett aus ihrem Plan genommen.
Es gilt auch hier der Grundsatz: Ohne Leistung (Transport mit dem Flugzeug) keine Gegenleistung (Flugkosten).
Entfällt also der Flug, weil etwa die Airline die Verbindung gecancelt hat, muss auch die Gegenleistung, sprich die Vergütung, nicht erbracht werden. Der Kunde bekommt in diesem Fall seine Kosten erstattet.
Bei Pauschalreisen kann man sich an den Veranstalter wenden. Wer selbständig einen Flug gebucht hat, bekommt sein Geld von der Fluggesellschaft zurück.
Kann ich aus Vorsicht meine Reise stornieren?
Viele Kunden, die bereits eine Reise gebucht haben, jedoch (noch) nicht unmittelbar von Einreisestopps des Ziellandes betroffen sind, fragen sich, ob sie die Reise rein vorsorglich stornieren können, schon allein aus Angst sich mit dem Virus zu infizieren.
Allein aus Sorge oder Vorsicht können jedoch geschlossene Verträge nicht storniert werden. Ein Anspruch auf kostenfreie Stornierung besteht nur, wenn es eine offizielle Reisewarnung für das entsprechende Reiseziel gibt. Gibt es somit für das betroffene Ziellland oder auch den betroffenen Zeitraum noch keine klaren Reisewarnungen und Verbote, so sollte man ggfs. noch etwas zuwarten, bevor man von sich aus die Reise storniert.
In jedem Falle empfiehlt sich eine frühzeitige Information und eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Reiseveranstalter oder bei Individualreisen mit der Airline und dem Hotel.
Gerne sind wir Ihnen bei der Prüfung Ihrer Ansprüche behilflich und machen für Sie – wo möglich – Ihre Kosten geltend.
Sie erreichen uns wie gewohnt
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