Wieder einmal naht die Hauptreisezeit und für viele von Ihnen steht der lange geplante und erwartete Sommerurlaub bevor. Obgleich die Urlaubszeit als die schönste Zeit des Jahres angedacht ist, kommt es in der Realität leider immer wieder zu Problemen und Störungen, welche das Urlaubvergnügen trüben.

So können gerade bei Flugreisen schon auf dem Hinweg Ausfälle und Verspätungen entstehen, die eine verspätete Ankunft am Urlaubsort mit sich bringen und wertvolle Urlaubszeit rauben. Besonders ärgerlich ist es auch, wenn das Reisegepäck verspätet eintrifft oder schlimmstenfalls sogar abhanden kommt.

Ebenso muss mancher Reisende vor Ort feststellen, dass die Leistung nachteilig von der Buchung abweicht. Die Unterkunft ist kleiner oder schlechter ausgestattet, als in den Reiseunterlagen beschrieben, im Zimmer befindet sich Ungeziefer, der Pool ist verschmutzt, das Essen ist minderwertig oder es wird sogar aufgrund einer Überbuchung des Hotels eine andere Unterkunft zugewiesen.

In all diesen Fällen bestehen grundsätzlich Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder im Falle von Flugannullierungen und -verspätungen Ansprüche auf Ausgleichszahlungen sowie auch Schadensersatzansprüche bei Gepäckverspätungen und -verlust.

Oftmals lassen sich diese Ansprüche gegenüber den Fluggesellschaften, Reiseveranstaltern und Reisebüros nur mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen.

Tipps zur Durchsetzung Ihrer Rechte:

Damit Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche die bestmöglichen Chancen haben, empfehlen wir Ihnen folgende Punkte zu beachten:

Bei Reisemängeln vor Ort:

  • Abhilfe vom Reiseveranstalter verlangen (schriftlich)

Sofern Sie eine Pauschalreise gebucht haben, müssen Sie sich bei Auftreten eines Reisemangels vor Ort sofort an die Reiseleitung vor Ort oder an den Reiseveranstalter (nichtan die Rezeption) wenden und dort den Mangel anzeigen und Abhilfe verlangen. Dies sollte am besten schriftlich, mittels Formular oder zumindest unter Zeugen geschehen.

  • Beweise sammeln und Mängel dokumentieren

Auch sollten Sie im Falle eines Reisemangels soweit wie möglich Beweise sichern, indem Sie z.B. Fotos oder Videos von den Mängeln machen und Anschriften von Zeugen notieren, die den Mangel bestätigen können.

  • Schriftliche Beschwerde sogleich nach der Rückkehr

Kann der Mangel dann vor Ort nicht behoben werden, muss zu Hause nach Rückkehr binnen eines Monats eine Beschwerde an den Reiseveranstalter gerichtet werden.

Gerne sind wir Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche nach Urlaubsrückkehr behilflich.

 

Bei Flugverspätungen und -annulierungen:

  • Aufbewahrung der ursprünglichen Reiseunterlagen

Im Fall von Flugannullierungen und -verspätungen bewahren Sie sorgfältig Ihre Reiseunterlagen und Boarding Pässe auf, damit hieraus nachträglich noch die vorgesehenen Flugnummern und Uhrzeiten entnommen werden können.

  • Belege über die Verspätung sichern

Gleiches gilt für die neuen Boardingpässe, welche zwecks Nachweis der neuen Flugzeiten ebenfalls aufzuheben sind. Ebenso gibt es oftmals seitens der Airline ein Bestätigungsschreiben über die Verspätung; ggfs. sollte man hiernach fragen.

  • Sammeln der Belege über die Mehrkosten

Auch sollten Sie in den vorgenannten Situationen stets sämtliche Rechnungen und Belege über den Mehraufwand und die notwendige Zusatzausgaben aufheben, damit diese Kosten als Schadensersatz geltend gemacht werden können. Hierzu zählen zusätzliche Beförderungskosten, zusätzliche Kosten für Mahlzeiten oder sonstigen erforderlichen Bedarf aufgrund der Verzögerung.

Gleiches gilt bei Gepäckverlust im Falle von notwendigen Ersatzbeschaffungen.

Sollten Sie in Ihrem Urlaub auf derartige Unannehmlichkeiten stoßen, sind wir Ihnen nach Ihrer Rückkehr gerne behilflich, Ihre Rechte durchzusetzen und die Ihnen zustehenden Entschädigungsleistungen einzufordern.