Die Zeiten der „Götter in weiß“, denen nicht beizukommen ist, sind längst vorbei. Seit nun bereits 10 Jahren sind in Deutschland die Patientenrechte im Patientenrechtegesetz gesetzlich verankert. Damit sind die Pflichten der Behandler definiert und ein Verstoß gegen diese Pflichten leichter zu verfolgen.
Denn überall dort, wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren. Und das gilt auch in der medizinischen Behandlung. Maßgeblich ist bei der Bewertung, ob es sich um einen Behandlungsfehler handelt, ob der Behandler von den anerkannten geltenden medizinischen Standards abgewichen ist.

Haben Sie den Verdacht, dass die bei Ihnen vorgenommene Behandlung nicht ordnungsgemäß verlaufen ist, raten wir dringend an, zeitnah ein Gedächtnisprotokoll zu erstellen und sich rechtlichen Rat bei einem auf das Medizinrecht spezialisieren Fachanwalt zu holen.

Gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen