Habe ich als betroffener VW–Kunde jetzt noch eine Chance auf Entschädigung?

Wir klären Sie auf!

Seit dem Bekanntwerden des Dieselskandals im September 2015 warten die getäuschten Volkswagen-Kunden auf eine Entschädigung. Diese wurde aber, anders als in Amerika, den deutschen Kunden vorenthalten. Hierzulande erfolgte lediglich eine Nachbesserung der unzulässigen Softwareprogrammierung. Freiwillige Schadensersatzzahlungen oder sonstige Zugeständnisse wurden von den Autohäusern und Herstellern nicht vorgenommen. Nun droht vielen Geschädigten, die nicht bereits Klage eingereicht haben, die Verjährung.

Was kann ich als betroffener VW–Kunde im Jahr 2019 überhaupt noch tun?

Da die vom Dieselskandal betroffenen PKW nur bis zum Bekanntwerden des Dieselskandals im Jahr 2015 verkauft wurden, sind die Gewährleistungsansprüche gegen die Autohändler in der Regel bereits Ende des Jahres 2018 verjährt.

Anders ist dies jedoch mit Schadensersatzansprüchen gegen Volkswagen als Hersteller der Fahrzeuge.

Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug damals von einem Vertragshändler bezogen haben, können Sie Ansprüche gegen den Hersteller geltend machen.

Diese Ansprüche können auch noch bis zum Ende des Jahres 2019 verfolgt werden.

Ansprüche direkt gegen die Volkswagen AG als Hersteller.

Nach der aktuellen Rechtsprechung hat VW bei der Manipulation der Abgaswerte sittenwidrig im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches gehandelt (OLG Köln, Beschluss vom 16. Juli 2018 – 27 U 10/18). Denn obwohl die Mitarbeiter der Volkswagen AG von der Manipulation der Abgaswerte wussten, ließen sie diese Fahrzeuge durch ihre Vertragshändler an ahnungslose Kunden verkaufen, welche, bei Kenntnis der Manipulation, von dem Geschäft Abstand genommen hätten (OLG Köln, Beschluss vom 03. Januar 2019 – 18 U 70/18).

Dieser Hintergrund verschafft dem geschädigten Kunden Ansprüche gegen den Hersteller aus arglistiger Täuschung. Derartige Ansprüche verjähren regelmäßig erst 3 Jahre nach der individuellen Kenntnis des Käufers, dass sein Fahrzeug von der Manipulation betroffen ist.

Die Volkswagen AG hat dazu im Jahre 2016 Schreiben an ihre Kunden versandt und diese darin aufgefordert, eine Nachrüstung an ihren Autos vornehmen zu lassen. Die Frist läuft also erst zum Ende des Jahres 2019 ab.

Ebenfalls gilt die 3-jährige Verjährungsfrist, falls Gewährleistungsansprüche unmittelbar gegenüber dem Händler geltend gemacht werden können, nämlich dann, wenn das Fahrzeug direkt beim Händler erworben wurde.

Wir empfehlen: Schnelles Handeln!

Um zu klären, ob Ihr Fall bereits von der Verjährung betroffen ist oder die drohende Verjährung noch abgewendet werden kann, raten wir Ihnen, möglichst schnell tätig zu werden.

Wir können Sie darüber beraten, ob in Ihrem individuellen Fall noch Ansprüche geltend gemacht werden können. Sollte dies noch möglich sein, können wir für Sie Ihre Forderungen noch rechtzeitg vor der Verjährung geltend machen und per Klage durchsetzen.

Für eine kurzfristige Erstberatung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.